Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Zwangsvollstreckungsverfahren - Unklarheiten über den Inhalt eines Weiterbeschäftigungstitels
- IWW
ZPO § 888
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsgeldantrag bei unbestimmt titulierter Weiterbeschäftigungsverpflichtung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Zwangsgeldantrag bei unbestimmt titulierter Weiterbeschäftigungsverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 18.12.2012 - 3 Ca 63/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13
Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch den Vollstreckungstitel festgelegt werden, kann grundsätzlich nur auf diesen selbst, nicht dagegen auf andere Schriftstücke zurückgegriffen werden ( BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16 und 18, NZA 2009, 917 ).Solange der Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - den Arbeitnehmer in der Art beschäftigt, wie es sich aus dem Titel ergibt, ist er keinen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt ( BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 21, NZA 2009, 917 ).
- LAG Schleswig-Holstein, 06.09.2012 - 1 Ta 142/12
Zwangsvollstreckung, Tenor, Weiterbeschäftigungsantrag, Bestimmtheit, Versetzung, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13
Demnach kann im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geklärt werden, zu welchen Arbeitsbedingungen eine Beschäftigung zu erfolgen hat, wenn diese Bedingungen nicht ausdrücklich tituliert sind ( LAG Schleswig-Holstein 06. September 2012 - 1 Ta 142/12 - NZA-RR 2013, 101 ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19
Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter …
Dessen Aufgabe ist es, zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 2. April 2013 - 2 Ta 38/13 - zu II 1 der Gründe, BeckRS 2013, 68047; BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13
Schmerzensgeldanspruch - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der …
Der Zwangsgeldantrag des Klägers ist nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 02. April 2013 - 2 Ta 38/13 - allein deshalb erfolglos geblieben, weil im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geklärt werden kann, zu welchen Arbeitsbedingungen eine ausgeurteilte Weiterbeschäftigung zu erfolgen hat, wenn sich aus dem Titel kein bestimmter Inhalt dieser Bedingungen entnehmen lässt. - LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22
Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der …
Für diesen auf eine Evidenzkontrolle beschränkten Prüfungsmaßstab lässt sich anführen, dass es im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht möglich ist, zu klären, unter welchen vertraglich zulässigen Bedingungen die Weiterbeschäftigung zu erfolgen hat ( Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; LAG Köln, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 Ta 162/13; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 Ta 38/13; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12;… Schleusener , in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Randnr. 62 ).
- LAG Köln, 25.09.2013 - 11 Ta 162/13
Inhalt eines Vollstreckungstitels auf Weiterbeschäftigung - Inhalt des …
Demnach kann im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geklärt werden, zu welchen Arbeitsbedingungen eine Beschäftigung zu erfolgen hat, wenn diese Bedingungen nicht ausdrücklich tituliert sind (vgl. u.a.: LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.04.2013 - 2 Ta 38/13 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 06.092012 - 1 Ta 142/12 -). - LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2014 - 10 Ta 1276/14
Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
Im Verfahren der Zwangsvollstreckung kann nicht geklärt werden, zu welchen Arbeitsbedingungen eine Beschäftigung zu erfolgen hat, wenn diese Bedingungen nicht ausdrücklich tituliert sind (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 25. September 2013 - 11 Ta 162/13; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. April 2013 - 2 Ta 38/13 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. September 2012 - 1 Ta 142/12). - LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2014 - 10 Ta 1733/14
Beschäftigung - Vollstreckungstitel
Im Verfahren der Zwangsvollstreckung kann nicht geklärt werden, zu welchen Arbeitsbedingungen eine Beschäftigung zu erfolgen hat, wenn diese Bedingungen nicht ausdrücklich tituliert sind (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2014 - 10 Ta 1497/14; LAG Köln, Beschluss vom 25. September 2013 - 11 Ta 162/13; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. April 2013 - 2 Ta 38/13 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. September 2012 - 1 Ta 142/12).